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Bundesreisekostengesetz & Hotelhöchstsätze

Die höchstens abrechenbaren Kosten für die Übernachtung richten sich nach dem Bundesreisekostengesetz. Danach beträgt der Höchstsatz für eine Hotelübernachtung in Deutschland 70,00 €.

Eine Möglichkeit, trotzdem einen höheren Satz abzurechnen, ist die Unvermeidbarkeitserklärung auf der Reisekostenabrechnung. Dort kann man mit Begründungen wie „es war Oktoberfest in München und es gab kein Hotel für 65 Euro“ oder „Tagungshotel mit vergünstigten Konditionen“ dann doch mehr abrechnen.

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